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Bausparkassen |
1. Was sollte man bei Bausparen bedenken
Bevor Sie einen Bausparvertrag abschließen, sollten Sie über folgende Punkte
nachdenken:
- Ziel des Bausparen -> Vermögensaufbau oder Kreditaufnahme
- Höhe des benötigten Kredits (Bauspardarlehen)
- Besteht bereits ein geplanter Kauftermin für die Immobilie
- zukünftige, persönliche, finanzielle Verhältnisse
2. Bausparen - Kapitalaufbau oder günstiges Bauspardarlehen
Bausparen ist bis heute eine der renditestärksten Formen des Sparens bei
sicheren Geldanlagen. Der Grund dafür liegt zum einen an den vergleichsweise
hohen Guthabenzinsen der Bausparkassen und zum anderen an der zusätzlichen
Förderung des Bausparens. Die meisten Arbeitgeber fördern das Bausparen
durch eine vermögenswirksame Leistung. Der Staat fördert zusätzlich durch
Steuergeschenke namentlich Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
(siehe unter 8.).
Somit ist Bausparen für jeden interessant, auch wenn er später keinen
günstigen Kredit von der Bausparkasse möchte, da ausschließlich ein
erfolgreicher Vermögensaufbau Ziel des Bausparplans war.
Aber Bausparen ist auch eine Möglichkeit, langfristig an einen günstigen
Kredit zum Erwerb einer Immobilie zu kommen. Allerdings sollte dann ein
geringer Guthabenzins während der Ansparphase gewählt werden, um einen
besonders günstigen Kreditzins für das Bauspardarlehen zu bekommen.
3. Höhe des benötigten Kredits
Niemand weiß wirklich, wie teuer die irgendwann zu erwerbende bzw. bauende
Immobilie sein wird. Setzen Sie bei Ihrer Schätzung die benötige Kreditsumme
lieber ein Stück zu tief an. Aus der von Ihnen geschätzten Kreditsumme
ergibt sich die Bausparsumme. Diese sollte maximal 50 Prozent (50 von 100)
der geschätzten Kreditsumme sein. Haben Sie beispielsweise einen benötigten
Immobilienkredit von 150.000,00 € geschätzt, so beträgt die entsprechende
Bausparsumme (max. 50%) maximal 75.000,00 €. Die Bausparsumme kann
später noch leicht angehoben werden, wenn die Pläne konkreter werden. Eine
Senkung der Bausparsumme ist hingegen nicht möglich.
Bei einem Abschluss eines Bauspardarlehens werden Sie immer nach der
gewünschten Bausparsumme gefragt werden. Wie bereits erklärt, richtet sich
die Bausparsumme ausschließlich nach Ihren individuellen Planungen.
4. Kurzfristiger Kauf/Bau einer Immobilie
Ein Bausparvertrag ist nicht für diejenigen geeignet, die innerhalb von
weniger als 6 Jahren planen, eine Immobilie zu kaufen bzw. zu bauen. Einen
günstigen Immobilienkredit
bekommen Sie dennoch auch von anderen Banken.
Der
Grund für die 6-jährige Wartezeit liegt im Ablauf eines Bausparplans. Ein Bausparplan besteht aus
einer Ansparphase, Wartezeit und Zuteilung eines Bauspardarlehens.
Die Ansparphase zusammen mit der Wartezeit - bis das Bauspardarlehen zuteilungsreif ist - dauert mindestens 6 Jahre. Innerhalb dieser 6 Jahre
sollten Sie mindestens 40% der Bausparsumme angespart haben als
Grundvoraussetzung der Zuteilungsreife des Bauspardelehns. Die Bausparkasse
hat zusätzlich ein internes Ranking aller Bausparer. Nach außen ergibt das
Ranking der Bausparkasse eine Bewertungszahl. Ist diese Bewertungszahl gut
und die Mindestsparsumme von 40% der Bausparsumme angespart, wird der
Bausparkredit zuteilungsreif und Sie können einen günstigen Bausparkredit
(bis zur Höhe der Bausparsumme) von der Bausparkasse erhalten.
Zu Beginn eines jeden Bausparvertrags wird Ihnen die Bausparkasse einen
voraussichtlichen Zuteilungstermin nennen. Dieser wird nicht garantiert.
Gehen Sie nicht davon aus, dass dieser Termin in jedem Fall eingehalten
werden kann. Äußere Umstände, wie die Entwicklung der Kapitalmärkte, die die
Bausparkasse gar nicht selbst beeinflussen kann, können diesen Zeitpunkt um
Monate oder gar Jahre verschieben.
5. Zukünftige, persönliche, finanzielle Verhältnisse
Wie bei jedem langfristigen Vertrag muss über die eigenen, zukünftigen,
finanziellen Verhältnisse nachgedacht werden. Wählen Sie die monatlichen
Bausparbeiträge nur so hoch, wie sie diese auch unter schlimmen,
finanziellen Veränderungen im Leben begleichen können. Wählen Sie im
Zweifelsfall lieber eine längere Laufzeit mit kleinen Bausparraten bis Sie
die Mindestsparsumme von 40% der Bausparsumme erreicht haben.
6. TIPP: Sinnvolle Kombination Bausparen und Bankkredit
Wer schon am Anfang des Bausparens absehen kann, dass auch bei
Zuteilungsreife des Bauspardarlehens der Kredit nicht in Anspruch genommen
wird, sollte eine besonders hohe Guthabensverzinsung wählen und so ein
stattliches Vermögen aufbauen. Mit diesen Eigenmitteln ist es dann
einfacher, später kurzfristig ein gutes Bankdarlehen zu erhalten.
7. Ende der Laufzeit des Bausparvertrags
Prüfen Sie bitte genau, wie hoch die Guthabenzinsen nach Laufzeitende des
Bausparvertrags sind. Wenn Sie keinen Kredit von der Bausparkasse möchten,
könnte es sein, dass gute
Tagesgeldkonten höhere Zinsen bringen, als
Ihnen die Bausparkasse bezahlt. Des weiteren kann es nicht schaden, den
nächsten Bausparvertrag zu beginnen, um mit Hilfe sämtlicher Förderungen
wieder schnell ein Vermögen anzuhäufen.
8. Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage
Nicht jeder bekommt eine Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage.
Gefördert werden nur Personen bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.
Die Einkommensgrenze beträgt bei der Wohnungsbauprämie für Alleinstehende
25.600,00 €, für Verheiratete 51.200,00 € (bei Zusammenveranlagung).
Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs. Die Aufwendungen
des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von
512 €, bei Ehegatten zusammen bis zu 1.024 € prämienbegünstigt. Die
Wohnungsbauprämie beträgt zurzeit 8,8 % dieser Aufwendungen, das entspricht
45,06 € bzw. 90,11 €.
Ein Arbeitnehmer, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht,
hat Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, wenn sein Einkommen die
Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze beträgt bei der
Arbeitnehmersparzulage für Alleinstehende 17.900,00 €, für Verheiratete
35.800,00 € (bei Zusammenveranlagung).
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach der Art des Sparplans.
Die Förderung beträgt 18 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen, soweit
sie 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen, wenn in Aktien und
Wertpapieren gespart wird. Die Förderung beträgt 9 Prozent der
vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 470 Euro im Kalenderjahr nicht
übersteigen, für alle anderen Sparpläne.