Kreditvergleich Bauspardarlehen














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Bausparen und Bauspardarlehen

Bausparkassen
Debeka
KarstadtQuelle

1. Was sollte man bei Bausparen bedenken
Bevor Sie einen Bausparvertrag abschließen, sollten Sie über folgende Punkte nachdenken:
- Ziel des Bausparen -> Vermögensaufbau oder Kreditaufnahme
- Höhe des benötigten Kredits (Bauspardarlehen)
- Besteht bereits ein geplanter Kauftermin für die Immobilie
- zukünftige, persönliche, finanzielle Verhältnisse

 

2. Bausparen - Kapitalaufbau oder günstiges Bauspardarlehen
Bausparen ist bis heute eine der renditestärksten Formen des Sparens bei sicheren Geldanlagen. Der Grund dafür liegt zum einen an den vergleichsweise hohen Guthabenzinsen der Bausparkassen und zum anderen an der zusätzlichen Förderung des Bausparens. Die meisten Arbeitgeber fördern das Bausparen durch eine vermögenswirksame Leistung. Der Staat fördert zusätzlich durch Steuergeschenke namentlich Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie (siehe unter 8.). Somit ist Bausparen für jeden interessant, auch wenn er später keinen günstigen Kredit von der Bausparkasse möchte, da ausschließlich ein erfolgreicher Vermögensaufbau Ziel des Bausparplans war.
Aber Bausparen ist auch eine Möglichkeit, langfristig an einen günstigen Kredit zum Erwerb einer Immobilie zu kommen. Allerdings sollte dann ein geringer Guthabenzins während der Ansparphase gewählt werden, um einen besonders günstigen Kreditzins für das Bauspardarlehen zu bekommen.

 

3. Höhe des benötigten Kredits
Bausparen Niemand weiß wirklich, wie teuer die irgendwann zu erwerbende bzw. bauende Immobilie sein wird. Setzen Sie bei Ihrer Schätzung die benötige Kreditsumme lieber ein Stück zu tief an. Aus der von Ihnen geschätzten Kreditsumme ergibt sich die Bausparsumme. Diese sollte maximal 50 Prozent (50 von 100) der geschätzten Kreditsumme sein. Haben Sie beispielsweise einen benötigten Immobilienkredit von 150.000,00 € geschätzt, so beträgt die entsprechende Bausparsumme (max. 50%)  maximal 75.000,00 €. Die Bausparsumme kann später noch leicht angehoben werden, wenn die Pläne konkreter werden. Eine Senkung der Bausparsumme ist hingegen nicht möglich.
Bei einem Abschluss eines Bauspardarlehens werden Sie immer nach der gewünschten Bausparsumme gefragt werden. Wie bereits erklärt, richtet sich die Bausparsumme ausschließlich nach Ihren individuellen Planungen.

 

4. Kurzfristiger Kauf/Bau einer Immobilie
Ein Bausparvertrag ist nicht für diejenigen geeignet, die innerhalb von weniger als 6 Jahren planen, eine Immobilie zu kaufen bzw. zu bauen. Einen günstigen Immobilienkredit bekommen Sie dennoch auch von anderen Banken.
Der Grund für die 6-jährige Wartezeit liegt im Ablauf eines Bausparplans. Ein Bausparplan besteht aus einer Ansparphase, Wartezeit und Zuteilung eines Bauspardarlehens. Die Ansparphase zusammen mit der Wartezeit - bis das Bauspardarlehen zuteilungsreif ist - dauert mindestens 6 Jahre. Innerhalb dieser 6 Jahre sollten Sie mindestens 40% der Bausparsumme angespart haben als Grundvoraussetzung der Zuteilungsreife des Bauspardelehns. Die Bausparkasse hat zusätzlich ein internes Ranking aller Bausparer. Nach außen ergibt das Ranking der Bausparkasse eine Bewertungszahl. Ist diese Bewertungszahl gut und die Mindestsparsumme von 40% der Bausparsumme angespart, wird der Bausparkredit zuteilungsreif und Sie können einen günstigen Bausparkredit (bis zur Höhe der Bausparsumme) von der Bausparkasse erhalten.
Zu Beginn eines jeden Bausparvertrags wird Ihnen die Bausparkasse einen voraussichtlichen Zuteilungstermin nennen. Dieser wird nicht garantiert. Gehen Sie nicht davon aus, dass dieser Termin in jedem Fall eingehalten werden kann. Äußere Umstände, wie die Entwicklung der Kapitalmärkte, die die Bausparkasse gar nicht selbst beeinflussen kann, können diesen Zeitpunkt um Monate oder gar Jahre verschieben.

 

5. Zukünftige, persönliche, finanzielle Verhältnisse
Wie bei jedem langfristigen Vertrag muss über die eigenen, zukünftigen, finanziellen Verhältnisse nachgedacht werden. Wählen Sie die monatlichen Bausparbeiträge nur so hoch, wie sie diese auch unter schlimmen, finanziellen Veränderungen im Leben begleichen können. Wählen Sie im Zweifelsfall lieber eine längere Laufzeit mit kleinen Bausparraten bis Sie die Mindestsparsumme von 40% der Bausparsumme erreicht haben.

 

6. TIPP: Sinnvolle Kombination Bausparen und Bankkredit
Wer schon am Anfang des Bausparens absehen kann, dass auch bei Zuteilungsreife des Bauspardarlehens der Kredit nicht in Anspruch genommen wird, sollte eine besonders hohe Guthabensverzinsung wählen und so ein stattliches Vermögen aufbauen. Mit diesen Eigenmitteln ist es dann einfacher, später kurzfristig ein gutes Bankdarlehen zu erhalten.

 

7. Ende der Laufzeit des Bausparvertrags
Prüfen Sie bitte genau, wie hoch die Guthabenzinsen nach Laufzeitende des Bausparvertrags sind. Wenn Sie keinen Kredit von der Bausparkasse möchten, könnte es sein, dass gute Tagesgeldkonten höhere Zinsen bringen, als Ihnen die Bausparkasse bezahlt. Des weiteren kann es nicht schaden, den nächsten Bausparvertrag zu beginnen, um mit Hilfe sämtlicher Förderungen wieder schnell ein Vermögen anzuhäufen.

 

8. Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage
Nicht jeder bekommt eine Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage. Gefördert werden nur Personen bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. 
Die Einkommensgrenze beträgt bei der Wohnungsbauprämie für Alleinstehende 25.600,00 €, für Verheiratete 51.200,00 € (bei Zusammenveranlagung). Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs. Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512 €, bei Ehegatten zusammen bis zu 1.024 € prämienbegünstigt. Die Wohnungsbauprämie beträgt zurzeit 8,8 % dieser Aufwendungen, das entspricht 45,06 € bzw. 90,11 €.

Ein Arbeitnehmer, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, hat Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, wenn sein Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze beträgt bei der Arbeitnehmersparzulage für Alleinstehende 17.900,00 €, für Verheiratete 35.800,00 € (bei Zusammenveranlagung).
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach der Art des Sparplans. Die Förderung beträgt 18 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen, wenn in Aktien und Wertpapieren gespart wird. Die Förderung beträgt 9 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen, für alle anderen Sparpläne.